Erbrecht

Das Erbrecht umfasst sowohl die Gestaltung von Testamenten und anderen Nachfolgeregelungen als auch deren Abwicklung und Umsetzung nach dem Todesfall. Um eine den persönlichen Wünschen des Mandanten entsprechende Vermögensnachfolge sicherzustellen, wird die gesetzliche Regelung dem individuellen Einzelfall angepasst.

Wenn Sie steuerliche Freibeträge optimal ausschöpfen möchten, kommen neben Vermächtnissen und Auflagen auch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und familienrechtliche Gestaltungen in Betracht.

Im Unternehmensbereich steht die Abgleichung von Testament und Ehe- sowie Gesellschaftsvertrag im Vordergrund.

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht

Dominic Miess LL.M.

Betreuungsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht

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