Was ist die optimale Rechtsform für mein Unternehmen? Diese Frage beschäftigt nicht nur Existenzgründer, sondern auch gestandene Unternehmer. Kapital- und Personengesellschaften unterscheiden sich nicht nur in Haftungsfragen, sondern auch im Gründungs- und Unterhaltungsaufwand sowie den Veröffentlichungspflichten und der Besteuerung. Vor- und Nachteile müssen im Voraus bedacht und gegeneinander abgewogen werden.
Zum Fundament eines Unternehmens gehört aber nicht nur die Wahl der richtigen Rechtsform. Erfolgsentscheidend ist für Ihr Unternehmen auch ein Gesellschaftsvertrag, der Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen wiederspiegelt und Ihnen und Ihren Mitgesellschaftern die richtigen Instrumente an die Hand gibt, um zukünftige Konflikte beizulegen.
Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte zu sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts, entwerfen Anstellungsverträge sowie Kündigungen und begleiten Sie beim Vollzug dieser Maßnahmen im Handelsregister. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Vorstände und Geschäftsführer.
Gemeinsam mit Ihnen planen wir mögliche Umwandlungen und Umstrukturierungen sowie Konzernverträge und unterstützen Sie bei der Verhandlung und dem Abschluss von strategischen Kooperationsverträgen, beispielsweise Joint-Venture- oder M&A-Verträgen. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch Aufgaben als Beiräte und beraten bei der Durchführung von Beiratssitzungen.
Bei jedem Schritt stimmen wir uns mit Ihren Steuerberatern ab, damit Sie auch hier das bestmögliche Ergebnis erzielen.