Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, aber auch wissenschaftliche Werke und – mit Einschränkungen – Gebrauchstexte.

Das Recht entsteht – anders als die sonstigen gewerblichen Schutzrechte – nicht durch Eintragung in ein Register, sondern durch die Schöpfung des Werks selbst. Mit dem Schreiben eines Textes, dem Zeichnen einer Grafik, der Anfertigung eines Fotos oder dem Programmieren einer Software kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen. Die Voraussetzung ist, dass es sich um eine individuelle geistige Schöpfung handelt, die nach außen wahrnehmbar ist und eine gewisse „Gestaltungshöhe“ erreicht, sich also vom Alltäglichen und Handwerklichen abhebt.

Spannende Rechtsfragen ergeben sich im Kontext der Digitalisierung, beispielsweise wenn es um den Schutz von Webseiten, Datenbanken oder Multimediawerken geht. Auch die bekannten Download-Fälle in Tauschbörsen sind dem Urheberrecht zugeordnet.

Ist das Urheberecht wirksam entstanden, regeln die Verwertungsrechte die Befugnisse des Urhebers. Er darf das Werk vervielfältigen, verbreiten, ausstellen, aufführen und öffentlich zugänglich machen. Diese Nutzungsrechte werden oftmals durch Lizenzverträge an Dritte vergeben. Bei der Abfassung oder Prüfung solcher Verträge sind die eingeräumten Nutzungsrechte (Buch, Film, Internet, Merchandising etc.) sorgfältig zu beachten. Nur dann wird der vertraglich gewollte Zweck erreicht, ohne dass sich der Urheber grundlos sämtlicher Verwertungsmöglichkeiten entledigt.

Ihr Ansprechpartner für Urheberrecht

Dr. Wolfgang W. Göpfert

Gewerblicher Rechtsschutz, Internet- und Domainrecht / Internationale Schiedsverfahren, IP-Vertragsgestaltung / Lizenzverträge, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

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