Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer. Verboten sind unlautere geschäftliche Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere auch in der Werbung.
Untersagt sind unter anderem irreführende Angaben, unsachliche Werbevergleiche, unzutreffende Alleinstellungs- oder Spitzenstellungsbehauptungen, aber auch fehlende Angaben im Impressum einer Homepage in Verbindung mit den Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).
Auch die unlautere Nachahmung von Leistungsergebnissen, beispielsweise der Nachbau von Produkten, kann nach den Vorschriften des UWG sanktioniert werden, wenn kein Patent-, Marken- oder Geschmacksmusterschutz besteht.
Regelmäßig prüfen wir Werbekampagnen, Homepages und andere Veröffentlichungen auf unzulässige Behauptungen und mögliche Schutzrechtsverletzungen. Auch die AGB-Erstellung und -Kontrolle fällt in dieses Kompetenzgebiet.