Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – regional, national und international. Unser Leistungsspektrum reicht von Arbeitsvertragsgestaltungen und Kündigungen über internationale Entsendungen bis hin zu umfassenden Restrukturierungen und der arbeitsrechtlichen Begleitung von M&A-Prozessen.

Außerdem unterstützen wir Sie mit großer Expertise im Bereich des öffentlichen Diensts (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TvÖD sowie Zusatzversorgungskassen, ZVK) und im kirchlichen Arbeitsrecht (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD, MVG-EKD; Mitarbeitervertretungsordnung, MAVO; Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR u.v.m.).

Darüber hinaus beraten wir Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung sowie im Rahmen der Gestaltung von Dienstverträgen einschließlich der Begründung und Beendigung von Organverhältnissen.

Unser Tätigkeitsspektrum im Arbeitsrecht

  • Unterstützung bei Einstellungs- und Employer-Branding-Prozessen
  • Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Arbeitnehmerüberlassung und sonstiger Drittpersonaleinsatz, bspw. Werk- und Dienstverträge
  • Arbeitnehmerdatenschutz, IT-Arbeitsrecht
  • Umstrukturierung und Reorganisation von Unternehmen und Betrieben
  • Begleitung und Gestaltung von M&A-Prozessen
  • Umgang, Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung, Schwerbehindertenvertretung, Wirtschaftsausschuss etc.
  • Unterstützung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Sozialversicherung
  • Prozessführung & Schiedsverfahren
  • Internationales Arbeitsrecht und Entsendungen
  • Kirchliches Arbeitsrecht

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht

Dr. Matthias Paschke

Arbeitsrecht

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