(Patente, Marken, Design)
Gewerbliche Schutzrechte für Intellectual Property (Geistiges Eigentum) schützen Sie vor unrechtmäßiger Nachahmung, beispielsweise der Übernahme eigener Erfindungen durch Mitbewerber, die damit Entwicklungsleistungen einsparen.
Mit der Erteilung eines Patents, einer Marke oder eines Designs erhält der Inhaber als Anerkennung für seine geistige Leistung ein zeitlich begrenztes (Verbots-)Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des Schutzgegenstandes.
Gewerbliche Schutzrechte lassen sich nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene – bspw. als Gemeinschaftsmarke oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster – sowie über gemeinsame Anmeldeverfahren aufgrund internationaler Verträge in nahezu jedem Nicht-EU-Land erlangen.
Durch unsere Zulassung beim EU-Markenamt in Alicante können Sie Ihre Marke ganz einfach europaweit schützen. Dasselbe gilt für die Anmeldung der sogenannten „Internationalen Marken / IR-Marke“ bei der WIPO in Genf.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Entwicklung (insbesondere der Recherche), Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten und Markenportfolios vor sämtlichen nationalen und internationalen Patent- und Markenämtern. Daneben sind wir für Sie tätig vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht in München, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, dem EuG/EuGH in Luxemburg, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf sowie den Schiedsgerichten für Domainstreitigkeiten in Genf und Prag.
Unser Netzwerk aus internationalen Kollegen, mit denen wir seit vielen Jahren intensiv zusammenarbeiten, ermöglicht es uns, Schutzrechte für Sie weltweit anzumelden und durchzusetzen. Dabei berücksichtigen wir auch die vertragliche Ebene, etwa wenn Lizenzvereinbarungen über Ländergrenzen hinausgehen.
Besonders wichtig ist bei Abmahnungen und Verletzungsprozessen im gewerblichen Rechtsschutz die Kenntnis der Besonderheiten des zuständigen Gerichts. Wir vertreten unsere Mandanten seit Jahren vor allen wichtigen Land- und Oberlandesgerichten, insbesondere in Mannheim, Stuttgart, Frankfurt, München, Hamburg und Köln/Düsseldorf.
Zwei spezialisierte Fachanwälte bearbeiten bei MAS&P das Rechtsgebiet. Bei Bedarf ziehen sie Kollegen aus anderen Fachbereichen hinzu, beispielsweise bei arbeits- oder gesellschaftsrechtlichen Fragen. Bei technischen Themen schalten wir den mit uns in enger Bürogemeinschaft verbundenen Patentanwalt Dr.-Ing. Carsten Beyer, LLM, als Patentanwalt für Deutschland und Europa ein.