Medizinrecht

Im Mittelpunkt unserer medizinrechtlichen Beratung stehen Leistungserbringer wie Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitshandwerker. Medizinrecht umfasst nicht nur das Arzthaftungsrecht, sondern gibt den gesamten gesetzlichen Rahmen vor, in dem sich die genannten Personen und Einrichtungen bewegen.

Eine für den juristischen Laien unüberschaubare Zahl von Gesetzen und anderen Rechtsnormen prägen das Medizinrecht. SGB V, Krankenhausentgeltgesetz, Zulassung für Ärzte und Zahnärzte, Bundesmantelverträge, GOÄ und GOZ, Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen, 16 verschiedene Berufsordnungen bilden ein enges und fast undurchdringliches Regelgeflecht, das aber auch viel Raum für günstige Gestaltungen zum Vorteil unserer Mandanten lässt.

Das Medizinrecht stellt einen Schwerpunkt unserer juristischen Arbeit dar. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern betreuen wir unsere Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen im Gesundheitsrecht.

Ihr Ansprechpartner für Medizinrecht

Dominic Miess LL.M.

Betreuungsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht

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