Vergaberecht

Das Vergaberecht in seiner selbstständigen Bedeutung ist ein Ausfluss der Entwicklung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Es liegt in der Schnittmenge von Verwaltungsrecht und Baurecht: Sein Schwerpunkt ist die Beschaffung – insbesondere im Bausektor, aber zunehmend auch im Dienstleistungsbereich, dort überwiegend durch die öffentliche Hand. Auch die Gewährung öffentlicher Fördermittel an Privatrechtssubjekte kann es notwendig machen, das Vergaberecht anzuwenden.

Das Vergaberecht gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Beschaffung von Bauleistungen (VOB/A und VOB/B)
  • Beschaffung von Dienstleistungen (VOL/A und VOL/B)
  • Vergabe freiberuflicher Dienstleistungsaufträge (VOF), bspw. Architekten- und Ingenieursdienstleistungen

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung von Ausschreibungen, sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte. Außerdem unterstützen wir Sie bei europaweit erfolgenden Ausschreibungen über TED / SIMAP, dem Ausschreibungsverfahren und den anschließenden Nachprüfungsverfahren.

Im Bereich der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen nach VOF bieten wir Ihnen unsere Tätigkeit als Vergabestelle und damit die Durchführung des Verfahrens stellvertretend für Sie an.

Nachprüfungsverfahren

Wir vertreten öffentliche Auftraggeber und Bieter in Rüge- und Nachprüfungsverfahren zu öffentlichen Auftragsbekanntmachungen oder Vergabeentscheidungen – nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB; Vergabekartellrecht) in Verbindung mit der Vergabeordnung (VgV), den einschlägigen Vergabeordnungen für Bauleistungen (VOB/A) und Lieferleistungen (VOL/A) sowie der Unterschwellen-Vergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Bauaufträgen, Lieferaufträgen und freiberuflichen Dienstleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich.

Verfahren nach VgV

Wir führen Vergabeverfahren für die Ausschreibung freiberuflicher Dienstleistungen nach der Vergabeordnung (VgV) im Auftrag öffentlicher Auftraggeber sowie privater Auftraggeber durch, die aufgrund einer Förderung mit öffentlichen Haushaltsmitteln zur Ausschreibung verpflichtet sind.

Die Ausschreibung erarbeiten wir mit Ihnen als Auftraggeber. Wir übernehmen zudem die Aufgabe der Vergabestelle und führen das gesamte Vergabeverfahren sowie die Auswahl in der Eignungs- und Zuschlagsphase durch – in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen auf Seiten des Auftraggebers in Form einer Bewertungs- und Verhandlungskommission.

Alle erforderlichen Bekanntmachungen (Vorinformationen, Auftragsbekanntmachungen, Vergabebekanntmachungen etc.) veröffentlichen wir auf der EU-Plattform TED / SIMAP.

Ihr Ansprechpartner für Vergaberecht

Gregor Höfling

Baurecht, Verwaltungsrecht, Vergaberecht

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